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Paroisses

Sich mit seinem Ableben auseinander zu setzen, ist keine leichte Aufgabe. Es tauchen Fragen und Themen auf, mit denen man sich noch nie beschäftigt hat. Gleichzeitig bietet Ihnen ein Testament oder einen Erbrechtsvertrag die Möglichkeit genau zu bestimmen, was mit Ihrem Vermögen geschehen soll. Auch gemeinnützige Organisationen, die Ihnen am Herzen liegen, können berücksichtigt werden.

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Wie erstelle ich ein Testament?

Gemeinsam mit DeinAdieu bieten wir Ihnen eine einfache Onlinelösung an, um Ihr Testament zu erstellen. Im Testamentrechner können Sie verschiedene Szenarien durchspielen und anschliessend ein Musterexemplar für Ihr Testament erstellen lassen. Dieses können Sie dann handschriftlich abschreiben. 

Infoveranstaltungen

In der Form von Webinaren nehmen sich Erbrechtsspezialisten Zeit für Sie und erzählen, worauf es ankommt beim Verfassen eines Testaments und der Nachlassplanung. Sie erfahren auch, wie sie ganz einfach und online ein in der Schweiz gültiges Testament erstellen können und können Ihre Fragen im Live-Chat stellen.

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Die Webinare sind unverbindlich und kostenlos. Die Teilnahme ist anonym und andere Teilnehmende sind nicht sichtbar.

 

Die nächsten Informationsveranstaltungen finden an folgenden Daten statt:

 

19. September 2024 - 10:00 - 11:00 Uhr

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11. November 2024 - 13:15 - 14:15 Uhr

Kostenlose Erstberatung

Haben Sie spezifische Fragen zu Ihrer Nachlasssituation und wünschen eine persönliche Rechtsberatung? Die Erbrechtsspezialistinnen und -spezialisten stehen Ihnen für eine kostenlose Beratung zur Verfügung.

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Wie setzt SELAM mein Vermächtnis ein?

Ihr Vermächtnis wird sinnstiftend für die SELAM-Programme eingesetzt.

Kinder in Not

Wir tragen die Verantwortung für 400 Kinder, die in den SELAM-Kinderdörfern aufwachsen. Das bedeutet ein Engagement von ca. 20 Jahren pro Kind.

 

Mit Ihrem Nachlass ermöglichen Sie Waisen und Kindern in Not ein Aufwachsen in Geborgenheit.

Berufsbildung

Wir bieten Jugendlichen fundierte Berufsausbildungen in verschiedenen Bereichen an. Für finanziell schwache Jugendliche übernehmen wir die Kurskosten.

 

Mit Ihrem Nachlass ermöglichen Sie benachteiligten Jugendlichen eine Chance auf einen Arbeitsplatz und somit den Start in ein eigenständiges Leben.

Lokale Bevölkerung

Wir setzen uns mit Projekten wie einer KITA, Tagesklinik, einem Mikrokredit-Programm für benachteiligte Menschen rund um die SELAM-Standorte ein.

 

Mit Ihrem Nachlass unterstützen Sie die lokale Bevölkerung wirtschaftlich und medizinisch.

1 Baum für jedes Vermächtnis

Wir pflanzen für jeden Nachlass einen einheimischen Baum auf dem SELAM-Gelände und beschriften diesen auf Ihren Wunsch mit einer Plaquette.

Persönliches Gespräch

Überlegen Sie sich, SELAM in Ihrem Testament zu begünstigen und möchten ein persönliches Gespräch sowie weitere Informationen? Sarah Meier, Verantwortliche für Erbschaften und Legate bei SELAM, nimmt sich gerne Zeit für Sie.

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Je nach Wunsch können wir auch für Sie eine kostenlose rechtliche Beratung von der Dauer einer Stunde vereinbaren. Ihre Fragen behandeln wir streng vertraulich. Die Anfrage ist völlig unverbindlich.

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Sarah Meier

Verantwortlich für Erbschaften & Legate

s.meier@selam.ch

052 315 32 70

Revidiertes Erbrecht

Seit Januar 2023 gilt in der Schweiz das revidierte Erbrecht. Dadurch können Sie neu über einen grösseren Teil des Nachlasses frei verfügen.

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Wichtige Begriffe rund um ein Testament

Testament und Nachlass

Testament

In einem Testament legen Sie Ihren letzten Willen schriftlich fest. Ein Testament muss zu 100% handschriftlich und auf neutralem Papier verfasst sein.

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Nachlass

Der Nachlass ist das gesamte Vermögen einer Person zum Zeitpunkt des Todes.

Pflichtteil

Der Pflichtteil in Ihrem Nachlass ist der Anteil des gesetzlich festgelegten Erbanspruches Ihrer Nachkommen. In den Pflichtteil eingeschlossen sind nur Ihre direkten Nachkommen (Kinder) sowie die Ehegattin/der Ehegatte oder eingetragene Partner. Falls Sie weitere Personen im Pflichtteil vorsehen möchten, so müssen Sie dies in Ihrem Testament explizit erwähnen. Die Pflichtanteile aus Ihrem Nachlass berechnen sich in Prozent zu Ihrem gesamten Vermögen.

Frei verfügbare Quote

Über die frei verfügbare Quote Ihres Nachlasses können Sie frei verfügen und diese nach Ihrem eigenen Willen verteilen. Sie können zum Beispiel Organisationen wie SELAM begünstigen, oder auch den Anteil für Ihre Kinder oder Ihre Ehegattin/Ihren Ehegatten erhöhen.

Legat

Mit einem Legat begünstigen Erblasser eine Organisation mit einem im Testament festgelegten Betrag. Die begünstigte Organisation ist aber nicht Teil der Erbgemeinschaft und hat somit kein Mitspracherecht bei der Erbteilung Wichtig ist, die Regeln für das Verfassen und Hinterlegen eines Testaments zu berücksichtigen. 

Erbschaft

Eine Organisation kann als eingesetzte Erbin im Testament oder Ehevertrag aufgenommen werden. Somit erhält sie eine Quote vom Nachlass und ist Teil der Erbgemeinschaft mit Rechten und Pflichten.

Schenkung

Eine Schenkung wird meistens in einem Schenkungsvertrag festgehalten und wird noch zu Lebzeiten der Schenkerin / des Schenkers ausbezahlt. Sie beinhaltet kein Mitspracherecht an der Erbschaft.

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