Vielleicht haben auch Sie schon einmal darüber nachgedacht, wie Sie über Ihr Leben hinaus Gutes tun und Ihre Werte weiterleben lassen können. Eine Testamentsspende an SELAM bietet eine besondere Möglichkeit, dies zu verwirklichen.
Mit einem Vermächtnis an SELAM setzen Sie sich aktiv für ein würdevolles Leben von Kindern und Jugendlichen in Äthiopien ein und bleiben für immer Teil der SELAM-Familie.
Als bleibendes Symbol pflanzen wir für jedes eingegangene Legat einen Baum.
Lassen Sie Ihre Werte bei SELAM weiterleben - heute, morgen und für immer.

Wie setzt SELAM mein Vermächtnis ein?
Ihr Vermächtnis wird sinnstiftend für die SELAM-Programme eingesetzt.
Kinder in Not
Wir tragen die Verantwortung für 400 Kinder, die in den SELAM-Kinderdörfern aufwachsen. Das bedeutet ein Engagement von ca. 20 Jahren pro Kind.
Mit Ihrem Nachlass ermöglichen Sie Waisen und Kindern in Not ein Aufwachsen in Geborgenheit.
Berufsbildung
Wir bieten Jugendlichen fundierte Berufsausbildungen in verschiedenen Bereichen an. Für finanziell schwache Jugendliche übernehmen wir die Kurskosten.
Mit Ihrem Nachlass ermöglichen Sie benachteiligten Jugendlichen eine Chance auf einen Arbeitsplatz und somit den Start in ein eigenständiges Leben.
Lokale Bevölkerung
Wir setzen uns mit Projekten wie einer KITA, Tagesklinik, einem Mikrokredit-Programm für benachteiligte Menschen rund um die SELAM-Standorte ein.
Mit Ihrem Nachlass unterstützen Sie die lokale Bevölkerung wirtschaftlich und medizinisch.
1 Baum für jedes Vermächtnis
Wir pflanzen für jeden Nachlass einen einheimischen Baum auf dem SELAM-Gelände.
Foto: v.l. Wondwossen T. (Präsident SCV) mit Iwan Wüst (Präsident SELAM CH) beim Pflanzen der ersten Bäume.

Persönliches Gespräch
Überlegen Sie sich, SELAM in Ihrem Testament zu begünstigen und möchten ein persönliches Gespräch sowie weitere Informationen? Sarah Meier, Verantwortliche für Erbschaften und Legate bei SELAM, nimmt sich gerne Zeit für Sie.
Je nach Wunsch organisieren wir für Sie eine kostenlose rechtliche Beratung. Ihre Fragen behandeln wir streng vertraulich. Die Anfrage ist völlig unverbindlich.

Revidiertes Erbrecht
Seit Januar 2023 gilt in der Schweiz das revidierte Erbrecht. Dadurch können Sie neu über einen grösseren Teil des Nachlasses frei verfügen.
Wichtige Begriffe rund um ein Testament
Testament und Nachlass
Testament
In einem Testament legen Sie Ihren letzten Willen schriftlich fest. Ein Testament muss zu 100% handschriftlich und auf neutralem Papier verfasst sein.
Nachlass
Der Nachlass ist das gesamte Vermögen einer Person zum Zeitpunkt des Todes.
Pflichtteil
Der Pflichtteil in Ihrem Nachlass ist der Anteil des gesetzlich festgelegten Erbanspruches Ihrer Nachkommen. In den Pflichtteil eingeschlossen sind nur Ihre direkten Nachkommen (Kinder) sowie die Ehegattin/der Ehegatte oder eingetragene Partner. Falls Sie weitere Personen im Pflichtteil vorsehen möchten, so müssen Sie dies in Ihrem Testament explizit erwähnen. Die Pflichtanteile aus Ihrem Nachlass berechnen sich in Prozent zu Ihrem gesamten Vermögen.
Frei verfügbare Quote
Über die frei verfügbare Quote Ihres Nachlasses können Sie frei verfügen und diese nach Ihrem eigenen Willen verteilen. Sie können zum Beispiel Organisationen wie SELAM begünstigen, oder auch den Anteil für Ihre Kinder oder Ihre Ehegattin/Ihren Ehegatten erhöhen.
Legat
Mit einem Legat begünstigen Erblasser eine Organisation mit einem im Testament festgelegten Betrag. Die begünstigte Organisation ist aber nicht Teil der Erbgemeinschaft und hat somit kein Mitspracherecht bei der Erbteilung Wichtig ist, die Regeln für das Verfassen und Hinterlegen eines Testaments zu berücksichtigen.
Erbschaft
Eine Organisation kann als eingesetzte Erbin im Testament oder Ehevertrag aufgenommen werden. Somit erhält sie eine Quote vom Nachlass und ist Teil der Erbgemeinschaft mit Rechten und Pflichten.
Schenkung
Eine Schenkung wird meistens in einem Schenkungsvertrag festgehalten und wird noch zu Lebzeiten der Schenkerin / des Schenkers ausbezahlt. Sie beinhaltet kein Mitspracherecht an der Erbschaft.

