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Für immer Teil der SELAM-Familie

Das Schreiben eines Testaments oder eines Erbvertrages ist mit vielen Emotionen und Fragen verbunden. Was soll mit meinem Vermögen geschehen - wen will ich begünstigen? Nebst dem Pflichtteil an Familienmitglieder besteht die Möglichkeit an Werke zu spenden, welche die eigenen Werte vertreten und eine Form von Hilfe leisten, die dem Erblasser oder Erblasserin wichtig sind.

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SELAM kann seinen Auftrag an Kindern Jugendlichen und Frauen in Not nur dank grosszügigen Spenden ausführen. Wir nehmen Kinder auf, bilden sie aus und begleiten sie auf ihrem Weg zu selbständigen und verantwortungsvollen Bürgerinnen und Bürgern.

Was gibt es für Möglichkeiten?

Möglichkeiten
Legat

Mit einem Legat begünstigen Erblasser eine Organisation mit einem im Testament festgelegten Betrag. Die begünstigte Organisation ist aber nicht Teil der Erbgemeinschaft und hat somit kein Mitspracherecht bei der Erbteilung Wichtig ist, die Regeln für das Verfassen und Hinterlegen eines Testaments zu berücksichtigen. Mehr dazu finden Sie hier.

Erbschaft

Eine Organisation kann als eingesetzte Erbin im Testament oder Ehevertrag aufgenommen werden. Somit erhält sie eine Quote vom Nachlass und ist Teil der Erbgemeinschaft mit Rechten und Pflichten.

Quelle: www.deinadieu.ch

Schenkung

Eine Schenkung wird meistens in einem Schenkungsvertrag festgehalten und wird noch zu Lebzeiten der Schenkerin / des Schenkers ausbezahlt. Sie beinhaltet kein Mitspracherecht an der Erbschaft.

Quelle: www.deinadieu.ch

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Was bewirke ich damit?

Was bewirke ich?

Mit einem Legat, einer Erbschaft oder einer Schenkung können Sie die SELAM-Arbeit wirkungsvoll unterstützen, denn:

  • Kindern und Jugendlichen in Not in Äthiopien wird ein würdevolles Leben ermöglicht, indem wir sie aufnehmen, ausbilden und sie in ihrer beruflichen und sozialen Integration begleiten

  • Das familienbasierte Wohnmodell ermöglicht eine individuelle Förderung der Kinder mit ihren besonderen emotionalen und kognitiven Bedürfnissen

  • Mit Projekten wie der KITA, der Tagesklinik und einem Mikrokreditprogramm setzen wir uns auch für bedürftige Familien und Frauen aus der Nachbarschaft ein.

  • Unser Berufsbildungsangebot umfasst acht Bereiche und ist sowohl auf junge Männer wie auch auf junge Frauen ausgerichtet.

  • Wir sind ZEWO-zertifiziert und halten strenge Richtlinien ein im Umgang mit Spendengeldern

  • Spenden an SELAM sind in der ganzen Schweiz steuerabzugsberechtigt

Beratung bei Fragen

Beratung

In den letzten Jahren haben wir viele Erfahrungen mit Legaten gesammelt. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen oder bringen Sie auf Wunsch mit einem Treuhandbüro in Kontakt.

 

Wenn Sie Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an Frau Genet Meier-Röschli vom SELAM Sekretariat wenden: 052 315 32 70 / info@selam.ch

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